
Schnelltrocknende Stempelfarben trocknen im Stempelträger schnell ein und können nicht mehr verwendet werden. Zur Auffrischung der Farbe bzw. zur Einstellung der gewünschten Viskosität kann auch eingedickte Stempelfarbe durch Zugabe geringer Mengen an Verdünner manchmal wieder aufgefrischt werden. Bitte beachten Sie aber, dass zu starkes Verdünnen zum Verlust einiger wichtiger physikalischen Eigenschaften wie Haftung, Deckkraft oder Farbstärke führen kann.
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Die Hans Hilscher GmbH ist bemüht, seine Website www.margreiter-shop.de im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.margreiter-shop.de und alle zugehörigen Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig konform mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ bzw. dem europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.6.2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit dieser Website wurde mittels Selbstbewertung durchgeführt. Wir haben dabei die Richtlinien der WCAG 2.1 (Level AA) sowie die Anforderungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) umfassend geprüft und umgesetzt.
Feedback und Kontakt
Ihre Rückmeldungen zur Barrierefreiheit sind uns sehr wichtig. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an: info@margreiter-technik.at
Oder rufen Sie uns an unter:+43 1 4791175
Sie können uns auch postalisch erreichen unter:
Hans Hilscher GmbH.
Lohnergasse 1a
1210 Wien, Österreich
Wir werden Ihre Anliegen prüfen und uns bemühen, Ihnen innerhalb eines Monats eine Rückmeldung zu geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie nach Ihrer Rückmeldung an uns der Ansicht sein, dass die Website nicht ausreichend barrierefrei gestaltet ist, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Behindertengleichstellung wenden, die beim Sozialministeriumsservice eingerichtet ist.
Die Schlichtungsstelle bietet Unterstützung bei der Lösung von Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Das Verfahren ist kostenlos und erfordert keine Rechtsberatung.
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie unter: